Einreisebestimmungen

Belgien
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt; max 3 Monate alt für Hunde jünger als 3 Monate und Katzen. Nur für Zuchttiere: behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt.

Bulgarien
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage.

Dänemark
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt

Finnland
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise.

Frankreich
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Mitnahme von höchstens 3 Tieren, davon nur 1 Tier zwischen 4-6 Monaten. Ansonsten Sondergenehmigung erforderlich. Tiere, die jünger als 4 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden. Verbot der Einfuhr von: Pitbull.

Griechenland
Tollwutimpfzeugnis: mind. 15 Tage, max. 12 Monate alt

Großbritannien
Tollwutimpfzeugnis: Bestätigung mit Blutprobe. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Kennzeichnung mit Mikrochip (z.B. Indexel) vor Tollwutimpfung. Einreise frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers. Mindestimpfalter gegen Tollwut: 3 Monate, Blutprobe 30 Tage nach Impfung. 24-48 h vor Einreise Zeckenbehandlung (z.B. mit FRONTLINE®) sowie Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise. Unterzeichnete Erklärung, dass Tier 6 Monate vor Einreise nicht außerhalb westeuropäischer Staaten gewesen ist (Formular vom Transportunternehmen). Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt.

Italien
Tollwutimpfzeugnis: mind. 20 Tage, max. 11 Monate alt.Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 30 Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Kroatien
Tollwutimpfzeugnis: mind. 15 Tage, max. 6 Monate alt.

Luxemburg
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben. Kennzeichnung (z. B. Indexel-Mikrochip).

Norwegen
Tollwutimpfzeugnis: Bestätigung mit Blutprobe. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 12 Monate (Katze), Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmäßig nachgeimpft wird. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise, zusätzlich 7 Tage nach Einreise. Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage. Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Staupe: Mindestalter 8 Wochen.Verbot der Einfuhr von: Pitbull, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino.

Niederlande
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Verbot der Einfuhr von: Pitbull.

Polen
Tollwutimpfzeugnis: mind. 21 Tage, max. 12 Monate alt. Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt.

Portugal
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt.Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Rumänien
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 (Hund) bzw. 6 (Katze) Monate alt. Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage.

Schweden
Tollwutimpfzeugnis: Bestätigung mit Blutprobe. Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 12 Monate (Katze), Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung. Die Blutprobe kann z.B. vom Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, 35392 Gießen, untersucht werden und muss einen Tollwut-Titer von mindestens 0,5 I.E. erreichen. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmäßig nachgeimpft wird. Bandwurmbehandlung mit Praziquantel max. 2 Tage vor Einreise. Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Staupe: Mindestalter 8 Wochen.

Schweiz
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt.

Slowakische Republik
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Impfung gegen Staupe/HCC/Leptospirose/Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Einfaches Gesundheitszeugnis, von der Tierärztin/ vom Tierarzt ausgestellt, nicht älter als 3 Tage.

Spanien
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 15 Tage. Tollwut- und Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache.

Tschechische Republik
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Impfung gegen Staupe/HCC/Leptospirose/Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Ungarn
Tollwutimpfzeugnis: mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt. Behördliches Gesundheitszeugnis, von der Amtstierärztin/-tierarzt ausgestellt, nicht älter als 8 Tage. Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben.