Niedersächsisches Hundegesetz

Anerkannte Sachkunde für Hundehalter

Am 01.07.2013 trat die letzte Stufe des Niedersächsischen Hundegesetzes in Kraft, woraus sich einige Veränderungen für Hundehalter ergeben.

Für viele Hundehalter bedeutet das, dass Sie neben der seit 2011 vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und Mikrochip-Kennzeichnung Ihres Hundes einen Sachkundenachweis vorweisen müssen.

Außerdem muss JEDER Hund im Zentralen Melderegister erfasst werden. (Anmeldung möglich entweder unter https://www.hunderegister-nds.de für 17,26 Euro oder telefonisch unter (04 41) 39 01 04 00 für 27,97 Euro pro Hund (Mo - Fr von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr).)

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über

  • die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  • das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  • das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  • das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

nachzuweisen. In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können.

Die Sachkundeprüfung darf ausschließlich von behördlich anerkannten und zertifizierten Prüfern abgenommen werden. Mit Swantje Winkes hat die Familienhund-Akademie eine solche zertifizierte Prüferin, so dass sich jede Hundehalterin und jeder Hundehalter bei der Familienhund-Akademie prüfen lassen kann.

Termine für Vorbereitungskurse und Prüfungen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen mit den offiziellen Antworten des Niedersächsischen Ministeriums können hier nachgelesen werden.